Sie können Ihre Mitgliedschaft häufig mit mehrmonatiger Kündigungsfrist immer nur zum Jahresende kündigen, in Ihrem Fall also zum Ende 2001.
Gründe, einen Genossenschaftsanteil zu zeichnen, gibt es viele.
Einige Vertragspartner bieten online kostenlose Formulare zum Kündigen an.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung ist ab dem Datum der Wirksamkeit meiner Kündigung erloschen.
Sollte es einen Grund geben, welcher es Ihnen unzumutbar macht im Verein zu bleiben, so haben Sie das Recht mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszutreten.
Wenn jedoch nicht, sollte erst zum Rauswurf schreiten.